
von FLORIANPASTERNY
Die Entscheidung, der AfD auch in dieser Legislaturperiode keinen Vizepräsidenten im Deutschen Bundestag zuzugestehen, wirft eine grundsätzliche Frage über das Verständnis von Demokratie auf. Es ist unbestritten, dass die AfD eine Partei ist, deren Positionen für viele Menschen – auch für mich – inakzeptabel sind. Ihre Nähe zu rechtsextremen Strömungen, ihr destruktiver Umgang mit politischen Institutionen und ihre oft gezielte Provokation machen sie zu einem Problem für die demokratische Kultur. Doch wenn Demokratie bedeutet, dass auch unliebsame Kräfte in den parlamentarischen Prozess eingebunden werden müssen, stellt sich die Frage, ob der kategorische Ausschluss ihrer Kandidaten mit den eigenen Grundsätzen vereinbar ist.
Im Bundestag gilt traditionell das Prinzip der Spiegelbildlichkeit, nach dem jede Fraktion, unabhängig von ihrer inhaltlichen Ausrichtung, in den wichtigsten Gremien vertreten sein sollte. Dass dieses Prinzip im Fall der AfD ausgesetzt wird, geschieht nicht aufgrund formaler Regeln, sondern aus politischer Überzeugung: Eine Partei, die mit völkischen Narrativen spielt und demokratische Institutionen oft selbst infrage stellt, soll nicht in eine Position gebracht werden, die mit Würde und Verantwortung einhergeht. Doch ist es nicht gerade die Stärke einer Demokratie, selbst mit radikalen Kräften so umzugehen, dass ihre Institutionen nicht durch Ausgrenzung, sondern durch Integrationsfähigkeit geschützt werden?
Besonders deutlich wird der Widerspruch dieser Praxis, wenn man betrachtet, dass ein Kandidat der Linkspartei problemlos in ein solches Amt gewählt wurde – einer Partei, die sich nie ernsthaft mit ihrer SED-Vergangenheit auseinandergesetzt hat. Während man der AfD pauschal die Legitimität abspricht, erfährt die Linkspartei trotz ihrer historischen Verstrickungen eine Nachsicht, die kaum rational erklärbar ist. Die DDR war ein Unrechtsstaat, der politische Gegner verfolgte, Bürgerrechte mit Füssen trat und ein repressives Überwachungssystem unterhielt. Dennoch scheint diese Vergangenheit weniger ins Gewicht zu fallen als die problematischen Tendenzen der AfD. Diese Ungleichbehandlung offenbart eine Asymmetrie in der politischen Bewertung: Während der eine politische Rand als untragbar gilt, wird der andere – trotz seiner belasteten Geschichte – weiterhin als akzeptabler Teil des demokratischen Spektrums betrachtet.
Die AfD ist zweifellos eine Partei, die sich in Teilen ausserhalb des demokratischen Konsenses bewegt. Doch wenn man überzeugt ist, dass demokratische Institutionen stark genug sind, eine solche Partei auszuhalten, dann wäre es folgerichtig, ihr zumindest jene Ämter zuzugestehen, die nach den Regeln der parlamentarischen Ordnung jedem zustehen sollten. Der generelle Ausschluss eines AfD-Kandidaten ist ein politisches Signal, das verständlich ist, aber zugleich einen problematischen Präzedenzfall schafft: Wenn Ämter nicht mehr nach formalen Kriterien, sondern nach moralischen Erwägungen vergeben werden, droht eine Erosion demokratischer Prinzipien.
Die zentrale Frage ist, ob eine Demokratie aushalten muss, dass auch unbequeme und radikale Strömungen in ihre Institutionen integriert werden, oder ob sie sich durch Exklusion schützen darf. Die gegenwärtige Praxis zeigt, dass Letzteres dominiert – mit der Begründung, die Demokratie müsse sich gegen ihre Feinde wehren. Doch dieser Weg ist riskant. Denn wenn das Parlament beginnt, zwischen akzeptabler und inakzeptabler Opposition zu unterscheiden, schafft es einen Präzedenzfall, der sich auch gegen andere politische Kräfte wenden kann.
Dies ist kein Plädoyer für die AfD, sondern für eine Demokratie, die stark genug sein sollte, ihre eigenen Prinzipien auch dann aufrechtzuerhalten, wenn es unangenehm wird. Wer sich als wehrhafter Rechtsstaat begreift, sollte dabei konsequent sein. Die AfD mag gefährlich sein – doch ebenso gefährlich ist es, wenn demokratische Grundsätze situativ uminterpretiert werden, je nachdem, was politisch opportun erscheint.
Florian Pasterny
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